Rechtsprechung
LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Verletztengeld; Achillessehnenriss während des Fußballspiels als Arbeitsunfall; Benefizspiel der ehrenamtlichen Abgeordneten einer Stadtverordnetenversammlung; Ehrenamtliche Tätigkeiten eines Abgeordneten; Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde/Stadt; Subjektiver ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 17.07.2001 - S 2 U 147/99
- LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - ehrenamtlicher Betreuer - Spaziergang …
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01
Auch unter Zugrundelegung des in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. März 1999 (B 2 U 15/98 R) aufgeführten weiten Bestimmungsrechts des Ehrenamtlichen sei für die konkreten Umstände des Rückspiels am 24. Mai 1998 nicht hinreichend und überzeugend eine in den objektiven Umständen sich wiederspiegelnde Handlungstendenz überwiegend bezogen auf die "Akquisierung" von Geldmitteln für die gemeindliche Einrichtung erkennbar.So hat das BSG im Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 15/98 R - ausgeführt, ein Bürger, der ehrenamtlich mehr als seine Pflicht tue, sei nicht deshalb vom Versicherungsschutz (des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO) ausgeschlossen.
- BSG, 18.12.1974 - 8 RU 34/73
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01
Da es sich um die Wahrnehmung eines Ehrenamtes handelt, muss die Tätigkeit unentgeltlich verrichtet werden (BSGE 39, 24 ff. 29).Eine "maßvolle" Aufwandsentschädigung steht der Unentgeltlichkeit nicht entgegen (BSGE 39, 24 ff., 29).
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.09.1987 - L 3 U 75/86
Kein UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO für ein Stadtratsmitglied bei …
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01
Die Beklagte verteidigte ihre Entscheidungen unter Bezugnahme auf ein Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 23. September 1987 - L 3 U 75/86.Zur Begründung verwies sie insbesondere darauf, dass bei der maßgeblichen Betonung der Handlungstendenz des ehrenamtlichen Mandatsträgers herauszustellen sei, dass eine dem Unternehmen Gemeinde dienliche Tätigkeit nach Auffassung des LSG für das Land Rheinland-Pfalz gemäß Urteil vom 23. September 1987 (L 3 U 75/86) dann ausgeschlossen sei, sobald der Mandatsträger in die Rolle des Fußballspielers geschlüpft sei.
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01
Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (ständige Rechtsprechung BSGE 58, 76, 77). - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherung - Ausland
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01
Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit bestehen, der so genannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (ständige Rechtsprechung des BSG, BSGE 63, 273, 274). - BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96
Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.2003 - L 7 U 76/01
Damit setzt sie die Tätigkeit in der Form voraus, in der sie im Einzelfall tatsächlich oder gesetzlich ausgestaltet ist (BSG, Urteil vom 18. März 1997 - 2 RU 22/96 in USK 9796 zu § 539 I Nr. 13 RVO).
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2010 - L 6 U 53/06
Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer sportlichen …
So wies das Spiel - worauf bereits das SG zutreffend hingewiesen hat - schon keinen über den freundschaftlichen Vergleich als solchen hinausgehenden und für die Stadt Stendal bedeutsamen gemeinnützigen Zweck auf, wie z.B. einen Benefizcharakter mit dem Anliegen, den etwaigen Erlös einer städtischen Einrichtung zugute kommen zu lassen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LSG Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2003 - L 7 U 76/01 - juris).